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ERICH
GUENG
CONSULTING GMBH
Allgemeine
Geschäfts- & Lieferbedingungen
1.
Allgemeines:
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Dienstleistungen
unterliegen
in vollem Umfang
diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche
Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2.
Preise und Zahlungskonditionen:
Die Preise verstehen sich in EURO, exkl. Versand, Transport
und Versicherung.
Wir behalten uns vor, unsere Leistungen und
Waren nur gegen Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern.
Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Bei erheblicher Änderung
der maßgebenden Rechnungsgrundlage, im besonderen bei Währungs-
oder Leistungsumfangs-Änderungen, müssen wir uns eine
entsprechende Anpassung unserer Preise für noch nicht ausgeführte
Lieferungen vorbehalten und würden den Besteller schnellstmöglichst
darüber informieren. Bleiben Zahlungen ohne besondere
Vereinbarung aus, verliert der Kunde den Anspruch auf einen
Wartungsvertrag, oder, wenn dieser bereits abgeschlossen sein
sollte, ruht die Berechtigung auf Inanspruchnahme der
Wartungsvertragsleistungen bis zur abschließenden schriftlich
festgehaltenen Regelung.
Rechnungen
sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Eingangs beim Kunden zur
Zahlung fällig. 7 Tage nach Eingang der
Rechnung beim Kunden
werden Verzugszinsen in der Höhe der jeweils aktuellen
Kontokorrentzinsen der Banken fällig (in.d.R. zwischen 8% und
15% p.a.). Für die erste Mahnung werden 5 EUR plus Zinsen
berechnet, für die zweite Mahnung
20 EUR plus Zinsen und für
die dritte Mahnung 50 EUR plus Zinsen. Erreicht ein Kunde die
dritte Mahnstufe, so behalten
wir uns vor, ab diesem Zeitpunkt
nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern.
3.
Wartungsleistungen:
Jede Unterstützungsleistung ist kostenpflichtig. Ein
Wartungsvertrag alleine berechtigt nicht zum kostenlosen Bezug
von Unterstützungsleistungen.
4.
Verpackungs-, Versand- und Transportkosten:
Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und
Versand nach unserer Wahl. Die Verpackung wird durch uns
gestellt. Die Kosten von Versand resp. Transport gehen
zu
Lasten des Käufers.
5.
Lieferfristen und Termine:
Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb
von 5 Tagen
nach Zahlungseingang. Sollte
diese Frist nicht von uns
eingehalten werden können, so werden Sie darüber informiert.
6.
Höhere Gewalt: Für
das Vertragsverhältnis gelten als höhere Gewalt auch
schwerwiegende, ohne unser Verschulden eintretende Umstände,
wie z.B. die gänzliche oder teilweise Stillegung der
Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer,
Einfuhr- oder Ausfuhrverbote.
7.
Garantie (Gewährleistung): Es
gelten die üblichen Garantiefristen. Die Garantie kann je
nach Produkt unterschiedlich
sein.
8.
Reklamation (Mängelrügen): Die
ausgelieferte Ware ist unverzüglich zu überprüfen.
Festgestellte offensichtliche Mängel
sind innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Zeigen sich verborgene
Mängel später, so muss die Anzeige
sofort nach der
Entdeckung erfolgen. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die
Lieferung als genehmigt.
9.
Eigentumsvorbehalt: Die
gelieferte Ware bleibt bis zur gesamten Bezahlung Eigentum der
ERICH
GUENG
CONSULTING GMBH.
10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Coesfeld: Unsere
Verträge unterliegen deutschem
Recht. Unsere Firma wird
jederzeit bestrebt sein,
jegliche
Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu
lösen.
Billerbeck,
Oktober 2006
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