ERICH GUENG CONSULTING GMBH

 

Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen

 

1. Allgemeines: Alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Preise und Zahlungskonditionen: Die Preise verstehen sich in EURO, exkl. Versand, Transport und Versicherung. Wir behalten uns vor, unsere Leistungen und Waren nur gegen Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Bei erheblicher Änderung der maßgebenden Rechnungsgrundlage, im besonderen bei Währungs- oder Leistungsumfangs-Änderungen, müssen wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise für noch nicht ausgeführte Lieferungen vorbehalten und würden den Besteller schnellstmöglichst darüber informieren. Bleiben Zahlungen ohne besondere Vereinbarung aus, verliert der Kunde den Anspruch auf einen Wartungsvertrag, oder, wenn dieser bereits abgeschlossen sein sollte, ruht die Berechtigung auf Inanspruchnahme der Wartungsvertragsleistungen bis zur abschließenden schriftlich festgehaltenen Regelung.

Rechnungen sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Eingangs beim Kunden zur Zahlung fällig. 7 Tage nach Eingang der Rechnung beim Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe der jeweils aktuellen Kontokorrentzinsen der Banken fällig (in.d.R. zwischen 8% und 15% p.a.). Für die erste Mahnung werden 5 EUR plus Zinsen berechnet, für die zweite Mahnung 20 EUR plus Zinsen und für die dritte Mahnung 50 EUR plus Zinsen. Erreicht ein Kunde die dritte Mahnstufe, so behalten
wir uns vor, ab diesem Zeitpunkt nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern.

 

3. Wartungsleistungen: Jede Unterstützungsleistung ist kostenpflichtig. Ein Wartungsvertrag alleine berechtigt nicht zum kostenlosen Bezug von Unterstützungsleistungen.

4. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten: Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl. Die Verpackung wird durch uns gestellt. Die Kosten von Versand resp. Transport gehen zu Lasten des Käufers.

5. Lieferfristen und Termine: Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Tagen nach Zahlungseingang. Sollte diese Frist nicht von uns eingehalten werden können, so werden Sie darüber informiert.

6. Höhere Gewalt: Für das Vertragsverhältnis gelten als höhere Gewalt auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eintretende Umstände, wie z.B. die gänzliche oder teilweise Stillegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote.

7. Garantie (Gewährleistung): Es gelten die üblichen Garantiefristen. Die Garantie kann je nach Produkt unterschiedlich sein.

8. Reklamation (Mängelrügen): Die ausgelieferte Ware ist unverzüglich zu überprüfen. Festgestellte offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Zeigen sich verborgene Mängel später, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt.

9. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur gesamten Bezahlung Eigentum der
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GUENG CONSULTING GMBH.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Coesfeld: Unsere Verträge unterliegen deutschem Recht. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, jegliche Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.

 

Billerbeck, Oktober 2006